Rast - Erholungsreisen 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN d) Der Vertreter von RAR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mög- lich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er RAR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RAR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrecht- lichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensan- zeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesell- schaften und RAR können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Ver- spätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise- gepäck unverzüglich RAR, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorste- henden Fristen zu erstatten. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von RAR für Schäden, die nicht aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Über- einkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbe- schränkung unberührt. 10.2. RAR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Aus- stellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise- bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des ver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschal- reise von RAR sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 10.3. RAR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von RAR ur- sächlich geworden ist. 10.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massa- gen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise der RAR sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pau- schale nach Ziff. 10.2 lediglich vermittelt werden, haftet die RAR nicht für Leis- tungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Ver- mittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet die RAR nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende ge- genüber RAR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. 3 BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfoh- len. 12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luft- fahrtunternehmens 12.1. RAR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verord- nung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der ge- buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist RAR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald RAR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird RAR den Kunden informieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird RAR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit an- gemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesell- schaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten unter- sagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von RAR oder direkt über https://ec.europa . eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Ge- schäftsräumen von RAR einzusehen. 13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (inbs. Coronavirus) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stehts unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auf- lagen erbracht werden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelun- gen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1. RAR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerforder- nisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls not- wendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der be- hördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen so- wie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts- kosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RAR nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3. RAR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendi- ger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde RAR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RAR eigene Pflichten schuld- haft verletzt hat. 15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsver- einbarung 15.1. RAR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung da- rauf hin, dass RAR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil- nimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reise- bedingungen für RAR verpflichtend würde, informiert RAR die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RAR weist für alle Reiseverträge, die im elektroni- schen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit- beilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Euro- päischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und RAR die aus- schließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisende können RAR ausschließlich am Sitz von RAR verklagen. 15.3. Für Klagen von RAR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalrei- severtrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts- ort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RAR vereinbart. © Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2021-2022 Reiseveranstalter ist: RAST Reisen GmbH Ährenweg 1 79258 Hartheim Vertreten durch: Eberhard Sedelmeier, Klaus-Dieter Sedelmeier, Alfred Sedelmeier Telefon: 07633/ 92620 Telefax: 07633/ 926262 E-Mail: info@rast-reisen.de Registergericht: AG Freiburg, HRB 310492
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