Rast - Erholungsreisen 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Reisebedingungen der Rast Reisen GmbH 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von RAR und der Buchung des Kunden sind die Rei- seausschreibung und die ergänzenden Informationen von RAR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von RAR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RAR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RAR bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflich- ten erfüllt hat und der Kunde RAR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c)Die von RAR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Ei- genschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- drücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entspre- chende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- men hat. 1.2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Te- lefax übermittelt werden. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RAR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden. a) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rei- sebestätigung (Annahmeerklärung) durch RAR zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RAR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Für telefonische Buchungen gilt: (1) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt RAR telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechen- de Reiseleistung. RAR übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit die- sen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular voll- ständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an RAR, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestäti- gung von RAR nach Ziffer 1.2.a) zustande. (2)Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von RAR zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages. 1.3. RAR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E- Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Te- lemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht be- steht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt- genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit RAR Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden bei denen RAR nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. 2. Bezahlung 2.1. RAR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendi- gung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli- cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre- chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl RAR zur ordnungsgemä- ßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder ver- tragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist RAR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss not- wendig werden und von RAR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wur- den, sind RAR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. RAR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in her- vorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- halb einer von RAR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange- messenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RAR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau- schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän- derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte RAR für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleich- wertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. RAR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgen- den Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er- höhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistun- gen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse un- mittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern RAR den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 4.1.a) kann RAR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhö- hen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann RAR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs- mittel von RAR anteilig geforderten, er höhten Kosten für Treibstoff oder an- dere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann RAR vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RAR verteuert hat. 4.4. RAR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für RAR führt. Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der RAST Reisen GmbH, nachfolgend „RAR“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
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